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Gast (nicht überprüft)
Kein Fahrzeugbrief...

Hallo, ich hab einen Spidi gefunden bei dem alles passt bis auf dei Tatsache dass der Besitzer keinen Fahrzeugbrief mehr hat!!

Welche Möglichkeiten habe ich??

Der Vorschlag des Verkäufers war, dass er bei seinem zuständigen Landratsamt eine Eidesstattliche Erklärung abgibt über den Verlust und eine Unbedenklichkeitserklärung beantragt.

Wie soll ich am besten vorgehen? Hat hier jemand Erfahrung mit diesem Thema??

von: 124'er

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Snoopy
Last seen: vor 4 Stunden 47 Sekunden
Beigetreten: 04.09.2012 - 19:48
AW: Kein Fahrzeugbrief...

Ja , da gibt es ein übliches Vorgehen. Eigentlich kein Problem:

Normalerweise verlangt das Amt die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des bisherigen Eigentümers über den Verlust des Kfz-Briefs, welche dieser vor einem Beamten des Zulassungsamtes oder vor einem Notar (mit anschließender schriftlichen Bestätigung) abgeben kann. Die Kosten für die Abgabe im Beisein eines Beamten des Zulassungsamtes betragen ca.10 Euro, während die Ersatzausstellung des Kfz-Briefes (je nach Aufwand) ca. 70 Euro beträgt.

Die Frist der Neuausstellung des Kfz-Briefes beträgt ca. 4-6 Wochen. Auch in diesem Zeitraum sind rechtmäßige Geschäfte wie der Kfz-Verkauf an Dritte, die Umeldung des Kfz´s und auch Abmeldung des Kfz nicht möglich(!). Der jeweilige Eigentümer muss auf die Vorlage des "neuen" Kfz-Brief warten, bis wieder Rechtsgeschäfte getätigt werden können...

Freundliche Grüße,
Christoph Hain
1. Vorsitzender / Regionalleiter Region 9
Telefon: 0172 7620 703

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Gast (nicht überprüft)
AW: Kein Fahrzeugbrief...

ok... heißt also ich kann das Auto erst kaufen wenn der Brief vorhanden ist?

Gibt es denn irgendeine Möglichkeit dass ich dass Auto trotzdem kaufe und z.B. anhand eines Vertrages oder Eidesstattlicher Erklärung einen neuen Brief beantragen kann??

Dass Auto ist übrigens seit zwei Jahren abgemeldet und der Brief (der leider verschwunden ist) hat noch das alte Format.

von: 124'er

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Holger
Last seen: vor 3 Tage 23 Stunden
Beigetreten: 04.09.2012 - 19:45
AW: Kein Fahrzeugbrief...

dann müßten die daten im straßenverkehrsamt noch vorhanden sein

schwieriger wird es bei längerer abmeldung , bei denen die daten schon gelöscht worden sind

eigentlich kann der vorhalter wenn er auch der jetzige besitzer ist direkt zum amt gehen und das ganze einleiten

gruß
holger
spider-krefeld

bleibt gesund
gruß
holger
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